Auf der Insel ist es ruhig. Sie haben Urlaub, die Kinder spielen.
Plötzlich werden sie durch lautes Martinshorn aufgeschreckt. Die Feuerwehr ist unterwegs (typisch – die müssen wieder so einen Krach machen?)
Eine automatische Brandmeldeanlage hat ausgelöst und die Feuerwehr alarmiert. Es stellt sich heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Und so rückt die Feuerwehr unverrichteter Dinge wieder ein.
Sie fragen sich, ob es denn unbedingt notwendig war, dass die Feuerwehr auf einer autofreien Insel mit Martinshorn unterwegs war.
Doch diese Diskussion ist unbegründet. Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet eine klare Regelung, die die Nutzung von so genannten Wege- und Sonderrechten im Straßenverkehr festlegt.
So kann ein Rettungsfahrzeug nach §38 der Straßenverkehrsordnung seine
Wegerechte nur in Anspruch nehmen, wenn es gleichzeitig
Blaulicht und Martinshorn
eingeschaltet hat. Sollte ein Fahrer aus seiner eigenen Entscheidung heraus das Martinshorn nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und kann bei einem Schadensfall zur Haftung gezogen werden.
Denken Sie bitte auch daran, dass kein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ohne Grund mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist. Vielmehr ist es zu Personen unterwegs, die in diesem Moment auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Gerade auf unserer schönen Insel Juist ohne Autos und ohne Verkehrszeichen rechnet niemand mit schnell fahrenden Einsatzfahrzeugen, oftmals sind die Passanten im Urlaub und gerade nachts in ausgelassener Stimmung und „eher schwer von Begriff…….“
Für die Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr immer wieder ein Problem. Gerade deshalb ist das Martinshorn in einigen Situationen unerlässlich.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn das nächste Mal ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal über die Insel fährt und Sie in Ihrem wohlverdienten Urlaub oder sogar in Ihrem Schlaf stört.
Denken Sie an die freiwilligen Rettungskräfte die Ihren Arbeitsplatz sofort verlassen, oder nachts aufstehen um anderen Personen zu Hilfe zu eilen.
Auch Sie könnten einmal die Hilfe der Feuerwehr und / oder des Rettungsdienstes benötigen, und wären dankbar für einen schnellen Einsatz, auch wenn die Nachbarschaft durch die anrückende Feuerwehr gestört wird.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Juist Notruf 112 !